Der Gutschein kann nur im Leinebad eingelöst werden.
Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
Der Gutschein kann nur für den Kauf von Waren, Dienstleistungen, Eintritt und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.